Ausbildung zum qualifizierten Sachverständigen für die Prüfung von Seilen in Kranen (SVSK)

Vermittlung notwendiger theoretischer Grundlagen für Sachverständige für Konstruktion, Bau und Prüfung von Seilen in Kranen

Worum geht es in dem Lehrgang?

Der Lehrgang vermittelt die theoretischen und praktischen Grundlagen für die Qualifizierung zum Sachverständigen zur Prüfung von Seilen in Kranen. Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse über Konstruktion, Bau, Betrieb und sicherheitstechnische Anforderungen von Kranseilen sowie über die relevanten Normen, Gesetze und Vorschriften. Sie lernen, Seilprüfungen vor der Inbetriebnahme, nach Änderungen und im Rahmen wiederkehrender Prüfungen fachgerecht durchzuführen, um Gefährdungen durch Seilversagen zu vermeiden. Anhand praxisnaher Beispiele wird die Anwendung der Prüfverfahren vermittelt. Der Lehrgang bereitet zudem auf die schriftliche Prüfung gemäß den Verfahrensgrundsätzen VG 004 des Fachbereichs Krane und Hebezeuge vor und schafft die fachliche Grundlage für eine rechtssichere Tätigkeit als Sachverständiger für die Prüfung von Kranseilen.

Für wen ist der Lehrgang interessant?

Der Lehrgang eignet sich für zukünftige (Prüf-)Sachverständige für die Prüfung von Seilen in Kranen, Konstrukteure/ Konstrukteurinnen, Fertigungsleitende und Montageleitende der Hersteller von Kranen, Sicherheitsingenieure/-ingenieurinnen, Sicherheitsfachkräfte und Einkäufer/-innen der Betreiber von Kranen.

Was sind die Voraussetzungen für die Qualifizierung?

Für die Qualifizierung ist ein Hochschulabschluss oder ein Abschluss als Meister bzw. staatlich geprüfter Techniker erforderlich. Darüber hinaus müssen mindestens drei Jahre praktische Berufserfahrung in der Konstruktion, dem Bau, der Instandhaltung oder der Prüfung von Seilen nachgewiesen werden. Voraussetzung sind außerdem die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang „Ausbildung zum qualifizierten Sachverständigen für die Prüfung von Seilen in Kranen (SVSK)“ sowie das Bestehen der abschließenden Prüfung. Weitere Informationen finden Sie auch in den Verfahrensgrundsätze für die Qualifizierung.

Wie läuft die Qualifizierung ab?

Die Qualifizierung beginnt mit der Einreichung der erforderlichen Unterlagen per Post. Diese müssen vollständig und korrekt ausgefüllt spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin bei uns eingegangen sein. Nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Unterlagen und deren Vollständigkeit erhalten die Bewerberinnen und Bewerber eine Einladung zur Prüfung.
Checkliste herunterladen.

Welchen Abschluss erhalte ich?

Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung erhalten Sie den Abschluss zum qualifizierten Sachverständigen für die Prüfung von Seilen in Kranen (SVSK).

Wann findet der Lehrgang statt?

  • 14.06.27 - 16.06.27

Wie viel kostet die Teilnahme?

Wer sind die Referenten?

Wann findet die Prüfung statt?

  • 11.12.2026
  • 26.02.2027
  • 30.04.2027
  • 18.06.2027
  • 17.09.2027
  • 03.12.2027

Wie viel kostet die Prüfung?

Geprüfte befähigte Person für die Erstellung eines Pflichten-/Lastenheftes für Krane

Anforderungen für die Bestellung von neuen Kranen
  • 17.03.27 - 18.03.27
  • 21.02.28 - 22.02.28

Geprüfte Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln

Seminar zur Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfung von Anschlagmitteln
  • 19.11.26 - 20.11.26
  • 08.03.27 - 09.03.27
  • 08.11.27 - 09.11.27
  • 02.08.27 - 03.08.27

Geprüfte befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen

Qualifikation zum Sachkundigen für Hubarbeitsbühnen
  • 24.02.27 - 25.02.27
  • 15.09.27 - 16.09.27

Sichere Steuerung an Krananlagen – entsprechend EN ISO 13849

Hinweise zur 4. Edition der ISO 13849-1
  • 25.11.26 - 26.11.26
  • 08.03.27 - 09.03.27
  • 29.11.27 - 30.11.27

Einführungsseminar zur praktischen Anwendung der EN 13001 – Berechnung von Brücken- und Portalkranen

Beispiele zur Erstellung einer Kranstatik
  • 06.04.27 - 07.04.27

Geprüfte Befähigte Person zur Erstellung einer Risikobeurteilung für Krane und Hebezeuge

Erstellung und Bewertung einer Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 für Krane und Hebezeuge
  • 27.09.27 - 28.09.27