Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

Lehrveranstaltung zur Vermittlung notwendiger theoretischer Grundlagen, deren Kenntnis Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Tätigkeit eines (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen ist

Worum geht es in dem Lehrgang?

Der Lehrgang vermittelt die theoretischen und rechtlichen Grundlagen für die fachgerechte Prüfung von Kranen. Behandelt werden die maßgeblichen europäischen und nationalen Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen und Normen, insbesondere die Maschinenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie die einschlägigen DGUV-Vorschriften. Darüber hinaus werden die Grundlagen der europäischen Normung sowie die sicherheitstechnischen Anforderungen an Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen erläutert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Durchführung von Kranprüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie im Rahmen wiederkehrender Prüfungen. Hierzu werden die einzelnen Prüfschritte – von der Dokumentations- und Sichtprüfung über Funktionsprüfungen mit und ohne Last bis hin zur Bewertung und Dokumentation der Prüfergebnisse – praxisnah vermittelt. Ergänzend werden die Anforderungen an die Qualifizierung und Zertifizierung von Prüfsachverständigen sowie die Anwendung der relevanten Regelwerke anhand von Praxisbeispielen behandelt.

Für wen ist der Lehrgang interessant?

Der Lehrgang eignet sich für zukünftige (Prüf-)Sachverständige für die Prüfung von Kranen, Konstrukteure/ Konstrukteurinnen, Fertigungsleitende und Montageleitende der Hersteller von Kranen, Sicherheitsingenieure/-ingenieurinnen, Sicherheitsfachkräfte und Einkäufer/-innen der Betreiber von Kranen.

Was sind die Voraussetzungen für die Qualifizierung?

Für die Qualifizierung ist ein Hochschulabschluss oder ein Abschluss als Meister bzw. staatlich geprüfter Techniker erforderlich. Darüber hinaus müssen mindestens drei Jahre praktische Berufserfahrung in der Konstruktion, dem Bau, der Instandhaltung oder der Prüfung der beantragten Kran- und Prüfungsarten nachgewiesen werden. Zusätzlich ist die Mitwirkung an mindestens zehn Prüfungen je beantragter Kran- und Prüfungsart unter Anleitung eines durch die FKH qualifizierten Prüfsachverständigen bzw. ermächtigten Sachverständigen nachzuweisen (Vorlage Sammelnachweis herunterladen). Voraussetzung sind außerdem die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang „Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen“ sowie das Bestehen der abschließenden Prüfung.

Wie läuft die Qualifizierung ab?

Die Qualifizierung beginnt mit der Einreichung der erforderlichen Unterlagen per Post. Diese müssen vollständig und korrekt ausgefüllt spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin bei uns eingegangen sein. Nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Unterlagen und deren Vollständigkeit erhalten die Bewerberinnen und Bewerber eine Einladung zur Prüfung.
Checkliste herunterladen.

Welchen Abschluss erhalte ich?

Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung erhalten Sie den Abschluss zum qualifizierten und geprüften Prüfsachverständigen für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen. Darüber hinaus wird Ihnen ein Zertifikat ausgestellt, Sie erhalten eine persönliche FKH-Nummer und werden in das Sachverständigenverzeichnis der FKH aufgenommen.

Wann findet der Lehrgang statt?

  • 16.11.26 - 20.11.26
  • 19.04.27 - 23.04.27
  • 15.11.27 - 19.11.27
  • 24.04.28 - 28.04.28
  • 01.02.27 - 05.02.27
  • 31.01.28 - 04.02.28
  • 21.06.27 - 25.06.27
  • 19.07.27 - 23.07.27

Wie viel kostet die Teilnahme?

Wer sind die Referenten?

Wann findet die Prüfung statt?

Wie viel kostet die Prüfung?

Sichere Steuerung an Krananlagen – entsprechend EN ISO 13849

Hinweise zur 4. Edition der ISO 13849-1
  • 25.11.26 - 26.11.26
  • 08.03.27 - 09.03.27
  • 29.11.27 - 30.11.27

Berechnung von Lastaufnahmemitteln

Praktische Anwendung der EN 13001-3-1 Krane - Konstruktion allgemein - Grenzzustände und Sicherheitsnachweise von Stahltragwerken
  • 08.07.27 - 09.07.27

Erfahrungsaustausch befähigte Personen (Kransachkundige) für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen

Auffrischungskurs für aktuelle Informationen zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen für eine verantwortungsvolle Tätigkeit eines Kransachkundigen
  • 30.11.26 - 01.12.26
  • 06.12.27 - 07.12.27
  • 10.06.27 - 11.06.27

Geprüfte Befähigte Person zur Erstellung einer Risikobeurteilung für Krane und Hebezeuge

Erstellung und Bewertung einer Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 für Krane und Hebezeuge
  • 23.09.26 - 24.09.26
  • 27.09.27 - 28.09.27

Geprüfte befähigte Person für die Erstellung eines Pflichten-/Lastenheftes für Krane

Anforderungen für die Bestellung von neuen Kranen
  • 11.11.26 - 12.11.26
  • 17.03.27 - 18.03.27

Geprüfte befähigte Person zur Prüfung von Personenaufnahmemitteln und Kranen zum Heben von Personen

Einschließlich Nachweis der Fachkunde gem. BetrSichV i.V.m. TRBS 1111 und TRBS 2121-4 zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zum Heben von Personen mit Kranen
  • 14.09.26 - 15.09.26
  • 09.06.27 - 10.06.27