FAQ

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen:

Was macht ein Sachverständiger?

Prüfsachverständige für Krane führen die laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gesetzlich vorgeschriebenen Kranprüfungen durch. Hierzu zählen Prüfungen nach der Montage, Installation und vor der ersten Inbetriebnahme (Abnahmeprüfungen), wiederkehrende Prüfungen (bei ortsveränderlichen Kranen) und Prüfungen nach prüfpflichtigen Änderungen (z.B. nach Umbaumaßnahmen).

Darüber hinaus stehen sie ihren Arbeit- bzw. Auftraggebern als Kranexperten mit ihrem Fachwissen als Berater zur Verfügung, z.B. für die Themen: Prüfung, Gefährdungsbeurteilung, Umbau, Sanierung, Retrofit, Neubeschaffung, Kranbahn, Gutachten.

Prüfsachverständige für Krane müssen die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i.V.m. mit der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 (Zur Prüfung befähigte Personen) erfüllen.
Es ist Aufgabe des Arbeitgebers (z.B. Kranbetreiber, Auftraggeber) dies zu überprüfen. Hierzu kann er sich auf externe Nachweise beziehen, z.B. ein entsprechendes Zertifikat der FKH.
Zu den Voraussetzungen für eine Qualifizierung zum Prüfsachverständigen für Krane durch die FKH zählen insbesondere:

Prüfsachverständige für Krane müssen sich gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i.V.m. mit der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 (Zur Prüfung befähigte Personen) Abschnitt 4.1 Abs. 6 „… wenigstens alle drei Jahre durch Teilnahme an fachlichen Weiterbildungsveranstaltungen … über den aktuellen Stand einschlägiger Regelwerke und Normen sowie den Stand der Technik hinsichtlich der zu prüfenden Krane und deren Verwendung weiterbilden. …“.

Von der FKH zertifizierte bzw. qualifizierte Prüfsachverständige werden rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist daran erinnert, an einer fachlich qualifizierten Weiterbildungsveranstaltung des Haus der Technik e.V. teilzunehmen.

Hier finden Sie das Verzeichnis über die von der FKH zertifizierten bzw. qualifizierten Prüfsachverständigen für Krane.

Zur Prüfung befähigte Personen für Krane führen die laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gesetzlich vorgeschriebenen Kranprüfungen durch. Hierzu zählen mindestens einmal jährlich die wiederkehrenden Prüfungen. Aber auch Abnahmeprüfungen von hand- oder teilkraftbetriebenen Kranen bis 1 t Tragfähigkeit dürfen von ihnen durchgeführt werden.

Darüber hinaus stehen sie ihren Arbeit- bzw. Auftraggebern als Kranexperten mit ihrem Fachwissen als Berater zur Verfügung, z.B. für die Themen: Prüfung, Gefährdungsbeurteilung, Umbau, Sanierung, Retrofit, Neubeschaffung, Kranbahn.

Befähigte Personen für die Prüfung von Kranen müssen die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i.V.m. mit der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 (Zur Prüfung befähigte Personen) erfüllen.

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers (z.B. Kranbetreiber, Auftraggeber) zu prüfen, ob die von ihm beauftragten befähigten Personen diese Anforderungen erfüllen. Hierzu kann er sich auf externe Nachweise beziehen, z.B. ein entsprechendes Zertifikat der FKH.

Zu den Voraussetzungen für eine Qualifizierung zur befähigten Person zur Prüfung von Kranen durch die FKH zählen insbesondere: