Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Die Verordnung (EU) 2023/1230 (Maschinenverordnung) vom 14. Juni 2023 ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und legt EU-weit einheitliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für das Inverkehrbringen von Maschinen und dazugehörigen Produkten fest. Ihr Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für Personen, Haustiere und Sachen zu gewährleisten und gleichzeitig den Binnenmarkt durch klare Regeln für Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure, Händler) zu stärken.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der neuen Verordnung ist die Berücksichtigung neuer digitaler Technologien wie künstlicher Intelligenz (KI), des Internets der Dinge (IoT) und autonomer Systeme, die neue Sicherheitsrisiken mit sich bringen können.
Für Krane und Hebezeuge sind insbesondere die Bestimmungen für Maschinen zum Heben von Lasten sowie die Anforderungen an Lastaufnahmemittel (z. B. Anschlagmittel) relevant.
1. Grundlegende Anforderungen (Anhang III, Kapitel 4) Krane müssen zusätzliche spezifische Anforderungen erfüllen, um die durch Hebevorgänge bedingten Risiken auszuschalten:
- Standsicherheit und Festigkeit: Die Maschine muss in allen Phasen (Betrieb, Transport, Montage) standsicher sein und den Belastungen während ihrer gesamten Lebensdauer standhalten.
- Prüfungskoeffizienten: Für die statische Prüfung gilt in der Regel ein Koeffizient von 1,25 für kraftbetriebene Maschinen (1,5 bei Handbetrieb). Für dynamische Prüfungen wird üblicherweise der Faktor 1,1 verwendet.
- Belastungsbegrenzung: Maschinen mit einer maximalen Tragfähigkeit von mindestens 1.000 kg oder einem Kippmoment von mindestens 40.000 Nm müssen mit Einrichtungen ausgestattet sein, die den Fahrer warnen und gefährliche Bewegungen bei Überlast oder Überschreiten des Kippmoments verhindern.
- Komponenten: Für Ketten, Seile und Gurte gelten spezifische Betriebskoeffizienten (in der Regel Faktor 5 für Seile und Faktor 4 für Ketten).
2. Lastaufnahmemittel und Zubehör Lastaufnahmemittel, Ketten und Seile werden als „dazugehörige Produkte“ eingestuft und fallen direkt in den Anwendungsbereich der Verordnung. Sie müssen deutlich mit Angaben zum Werkstoff (falls relevant) und der maximalen Tragfähigkeit gekennzeichnet sein. Jedem Lastaufnahmemittel muss eine Betriebsanleitung beiliegen.
3. Besondere Risiken beim Heben von Personen Falls Krane für das Heben von Personen eingesetzt werden, greifen die noch strengeren Anforderungen aus Anhang III, Kapitel 6. Hier müssen die Betriebskoeffizienten für Bauteile in der Regel verdoppelt werden, und es sind spezielle Rückhaltesysteme sowie Steuerungsvorrichtungen am Lastträger erforderlich.
4. Konformitätsbewertung und Kennzeichnung
- Hersteller müssen vor dem Inverkehrbringen eine Risikobeurteilung durchführen, technische Unterlagen erstellen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen.
- An der Maschine muss die CE-Kennzeichnung gut sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht sein.
- Auf dem Kran selbst muss die maximale Tragfähigkeit deutlich und dauerhaft angegeben werden.
5. Inkrafttreten Die Verordnung gilt grundsätzlich ab dem 14. Januar 2027, wobei einzelne Bestimmungen (z. B. zur Notifizierung von Stellen) bereits früher in Kraft getreten sind. Produkte, die vor diesem Datum gemäß der alten Richtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin bereitgestellt werden
Welche Veranstaltungen thematisieren die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?
Umbau, Reparatur und Modernisierung von Kranen und Hebezeugen
- 23.11.26 - 24.11.26
- 15.03.27 - 16.03.27
- 22.11.27 - 23.11.27
- 20.03.28 - 21.03.28
Geprüfte Befähigte Person zur Erstellung einer Risikobeurteilung für Krane und Hebezeuge
- 23.09.26 - 24.09.26
- 27.09.27 - 28.09.27
Auswirkungen der neuen europäischen Maschinenverordnung für Krananlagen
- 04.11.26 - 05.11.26
- 25.01.27 - 26.01.27
- 08.11.27 - 09.11.27
Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen
- 16.11.26 - 20.11.26
- 19.04.27 - 23.04.27
- 15.11.27 - 19.11.27
- 24.04.28 - 28.04.28
- 01.02.27 - 05.02.27
- 31.01.28 - 04.02.28
- 21.06.27 - 25.06.27
- 19.07.27 - 23.07.27
Bau und Betrieb von Krananlagen – Stand und Inhalt der europäischen und nationalen Vorschriften
- 04.10.27 - 05.10.27
Kraftgetriebene Hubwerke
- 30.09.26
Fachtagung Offshore-Krane
- 03.12.26 - 04.12.26
- 09.12.27 - 10.12.27
Betriebsanleitungen für Krane
- 08.10.26 - 09.10.26
- 27.01.27 - 28.01.27
- 12.10.27 - 13.10.27
Berechnung von Seiltrieben in Kranen
- 09.11.26 - 10.11.26
- 22.04.27 - 23.04.27
- 27.09.27 - 28.09.27
Einführungsseminar zur praktischen Anwendung der EN 13001 – Berechnung von Brücken- und Portalkranen
- 06.04.27 - 07.04.27